gelöscht gemäß § 1 b, z.1 und § 7 der 5. Verordnung zum 

Reichsbürgergesetz vom 27. September 1938 RGBl I Seite 1403

Als im März 1938 ...

... Österreich als Staat unterging und vom Deutschen Reich 1938 annektiert wurde, bedeutete dies für viele österreichische Rechtsanwälte das Ende ihrer beruflichen Tätigkeit. Am 13. März 1938 waren in die Liste der Rechtsanwaltskammer in Wien 2.605 Anwälte eingetragen, am 31. Dezember 1938 waren es nur mehr 771. (Ernst Jahoda, Geschichte der österreichischen Advokatur 1918 - 1973, Seite 49)

Mit Verordnung vom 31. März 1938 (RGBl I Seite 353) konnte Rechtsanwälten und Verteidigern die Juden waren, die Ausübung ihres Berufes untersagt werden. Die Verordnung vom 27. September 1938 (RGBl I Seite 622) bestimmte, dass jüdische Mischlinge bis zum 31. Dezember 1938 in der Liste zu löschen waren. Die Eintragungsregister der Rechtsanwaltskammern in Österreich weisen bei den betroffenen Kollegen den mit Stampiglie angebrachten Hinweis "gelöscht gemäß § 1 b, z.1 und § 7 der 5. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 27. September 1938 RGBl I Seite 1403" auf.

Nur 15 Fälle gehen auf Ursachen zurück, die in keinem Zusammenhang mit der NS-Machtergreifung stehen. (Wrabetz, Österreichs Rechtsanwälte in Vergangenheit und Gegenwart, Seite 131). Hinter diesen dürren Ziffern, die Wien, Niederösterreich und das Burgenland betreffen, ist die Dimension des Schreckens und des Unrechts nur erfassbar, wenn man die betroffenen Einzelschicksale sieht.

Der "Verein zur Erforschung der anwaltlichen Berufsgeschichte der zwischen 1938 und 1945 diskreditierten Mitglieder der österreichischen Rechtsanwaltskammern", dessen Mitglieder die Rechtsanwaltskammern Österreichs und der österreichische Rechtsanwaltskammern sind, hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Berufsgeschichte dieser verlorenen Rechtsanwälte zu erforschen.

Woher sind diese Kollegen gekommen, was ist ihre persönliche Anwaltsgeschichte, wie war ihre ferneres Schicksal?

Das Ziel dieses Projektes ist die Aufbereitung dieses Teiles der österreichischen Anwaltsgeschichte und die Herausgabe einer Publikation, die zugleich Gedenkschrift und kritische Auseinandersetzung mit diesem Teil der österreichischen Anwaltsgeschichte sein soll.

Dieses Ziel wurde 2010 mit der Herausgabe des Buches Advokaten 1938 erreicht. Seither haben sich allerdings noch viele weitere Forschungsquellen eröffnet, sodass nicht nur in etwa 400 Schicksale betroffener Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen von insgesamt 1914 derartigen Schicksalen nun viel besser dokumentiert werden können, sondern auch die Schicksale der betroffenen Rechtsanwaltsanwärter und Rechtsanwaltsanwärterinnen in einer voraussichtlich im November 2021 erscheinenden Neuauflage des Buches Advokaten 1938 umfassend dargestellt werden können. Diese Neuauflage wird in englischer Sprache erscheinen. Im Rahmen dieser Neuauflage werden auch Erkenntnisse aus dem Völkischen Beobachter, der in Österreich erscheinenden Propagandazeitschrift des Nationalsozialismus, verarbeitet. Unter den auf dieser Website veröffentlichten Fotos finden sich auch Ausschnitte aus dem Völkischen Beobachter (siehe dazu auch: https://encyclopedia.ushmm.org/).

Sollten Sie Informationen über die Kollegen und deren Schicksal haben, die vom damaligen Berufsverbot betroffen waren, oder gar über schriftliche Aufzeichnungen oder Photographien verfügen oder nähere Informationen zum Projekt „Advokaten 1938“ wünschen, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.